Wie man Ärger bei der Leasingrückgabe vermeidet
Welcher Leasingnehmer kennt das nicht? Der Leasingvertrag für das Auto läuft aus, und es werden diverse Mängel festgestellt, die sich der Leasinggeber teuer bezahlen lassen möchte – das riecht nach Ärger…doch es geht auch reibungslos und günstig, wenn man das Fahrzeug vorher gründlich aufbereiten lässt und durch einen freien Sachverständigen begutachten lässt.
Doch welche Beanstandungen sind berechtigt und welche nicht? Was sollte man reparieren lassen?
Wichtig für Sie als Leasingnehmer ist, dass nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. (DAR 98, 278) der Leasinggeber bei Überbeanspruchung des Leasingfahrzeuges vom Leasingnehmer lediglich den Minderwert und nicht die Zahlung der zur Behebung der Mängel erforderlichen Reparaturkosten verlangen darf. Der Leasinggeber trägt für die übermäßige Abnutzung die Beweislast. Dabei hat er detailliert darzulegen und nachzuweisen, welche Mängel auf normalen Verschleiß und welche auf übermäßige Abnutzung zurückzuführen sind. Dies geschieht in der Regel durch einen vom Leasinggeber beauftragten Sachverständigen.
Einen einheitlichen Gesetzestext gibt es freilich noch nicht.
Das bietet viel Raum für Diskussionen und Streit, da es für den Laien schwer nachzuvollziehen ist, welche Minderwerte gerechtfertigt sind.
Lassen Sie sich deshalb bei auto finish beraten. Durch die professionelle Fahrzeugaufbereitung vermeiden Sie jede Menge Diskussionen und sparen sehr viel Zeit und Geld. Wir raten außerdem zu einem Gutachten durch einen freien Sachverständigen.
Dank der fachgerechten und preiswerten Arbeit sparen Sie bis zu 60% gegenüber der Kalkulation bei der Leasing. Das werden schnell einmal einige tausend Euro…Dies summiert sich gerade in Betrieben schnell zu einem kleinen Vermögen.
Und wer kann es sich schon leisten, ewig herumzustreiten?
Wir helfen Ihnen gerne, lassen Sie sich beraten…
Mit freundlichen Grüßen
Lars Kasten
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